Justizminister äußert Meinung zur Mobilisierung von Häftlingen in der Ukraine

Der Justizminister Denys Malyuska äußerte die Meinung, dass die Mobilisierung von Häftlingen in der Ukraine ein effektiver und notwendiger Schritt sein könnte. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der Überbelegung von Strafinstitutionen im Land wichtig. Er betonte, dass es derzeit in Untersuchungsgefängnissen praktisch keine freien Plätze mehr gebe, was insbesondere in großen Städten ein ernsthaftes Problem darstelle.

«Die Mobilisierung von Häftlingen ist eine wichtige Frage», sagte der Minister. Er unterstrich auch die Notwendigkeit, die Normen für die Anzahl von Häftlingen pro Fläche in den Einrichtungen einzuhalten.

In Bezug auf die Möglichkeit der Mobilisierung von Personen, die wegen Mordes verurteilt wurden, erklärte Malyuska, dass er darin kein Problem sehe. Er wies darauf hin, dass das ukrainische Parlament am 8. Mai die freiwillige Mobilisierung bestimmter Kategorien von Häftlingen genehmigt habe.

Gemäß den getroffenen Entscheidungen können Personen, die wegen vorsätzlicher Morde begangen haben, Vergewaltiger, Pädophile, Personen, die wegen illegaler Herstellung, Erwerb, Verbreitung oder Besitz von Betäubungsmitteln verurteilt sind, sowie ehemalige Beamte nicht in die Streitkräfte mobilisiert werden. Für die übrigen Kategorien von Häftlingen, die potenziell mobilisiert werden könnten, gilt die Bedingung, dass sie nicht mehr als 3 Jahre ihrer Strafe abzuleisten haben.