Neues Gesetz zur Mobilisierung von Studenten in der Ukraine

Ab dem 1. Juli tritt in der Ukraine ein neues Gesetz in Kraft, das die Möglichkeiten zur Mobilisierung von Studenten erweitert. Gemäß diesem Gesetz fallen nun drei neue Kategorien von Studenten unter die Einberufung:

Fernstudenten: Das sind Studenten von Hochschulen, die im Fernstudium eingeschrieben sind und keine Präsenzveranstaltungen besuchen.

Personen, die eine zweite oder dritte Hochschulausbildung absolvieren: Diese Kategorie betrifft Bachelor- und Masterstudenten, die bereits eine oder zwei Hochschulausbildungen abgeschlossen haben und nun eine weitere absolvieren.

Personen, die eine niedrigere Bildung anstreben: Zum Beispiel Studenten, die eine Hochschulausbildung haben, aber eine berufliche oder technische Ausbildung absolvieren.

Dieses Gesetz gilt nicht für Studenten, die im Präsenzstudium an Hochschulen oder Berufsschulen eingeschrieben sind.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Mobilisierung dieser Studentenkategorien gemäß den allgemeinen Bedingungen und Anforderungen erfolgen wird, die von Gesetzen festgelegt sind. Besonderes Augenmerk wird auf Aspekte wie die Einberufungsreihenfolge und Aufschubregelungen gelegt, die durch allgemeine Regelungen zur Mobilisierung geregelt werden.

Die Reaktion auf diese Entscheidung innerhalb der Studentengemeinschaft und der Öffentlichkeit ist gemischt. Einige unterstützen sie als notwendig zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes, während andere Empörung und Besorgnis über mögliche Auswirkungen auf die Qualität der Bildung und berufliche Entwicklung der jungen Menschen äußern.